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Die vertragliche Bindung zwischen dem Gast und dem Gästehaus Petersberg in Thomasburg basiert auf den „Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur 3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast 4. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich 5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den 6. 7. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen. 8. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der 9. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für
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